Die Ermittlung von Wohn- und Gewerberaummieten oder Pachten durch einen Sachverständigen kann Bestandteil eines gewerblichen Mietvertrages sein oder durch drohende oder bereits eingetretene Rechtsstreitigkeiten notwendig werden.

Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder Pacht kann durch das Sachverständigenbüro Philippson & Hirtz-Bayer erfolgen. Als Gegenstand der Begutachtung kommen in Frage:

  • Mieten für Wohnraum
  • Mieten und Pachten für Geschäfts- und Gewerberäume, Gewerbeobjekte und Spezialimmobilien, wie Hotelanlagen und andere Freizeitimmobilien, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Einkaufs- und Logistikzentren
  • Pachten für Freizeit-, Wohn- oder Geschäftsgrundstücke

 

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