Die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten und Belastungen an Grundstücken kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Dem Bewertungsanlass und der Art der Immobilie entsprechend sind die Wege zu wählen: Einmal ist ein sachverständigen Rat oder eine gutachterliche Stellungnahme gefragt, um die Chancen und Risiken einer Investition oder eines Projektes im Vorfeld abschätzen zu können. Ein anderes Mal ist im Rahmen von An- oder Verkäufen, als Basis von Investitionsentscheidungen, zu bilanziellen Zwecken oder bei Rechtsstreitigkeiten die Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert (Marktwert) erforderlich oder wird als Grundlage für die Kapitalbeschaffung im Rahmen von Finanzierungen die Ausweisung des Beleihungswertes benötigt.

 

Das Sachverständigenbüro Philippson & Hirtz-Bayer übernimmt die Bewertung entsprechend ImmoWertV, BewG oder internationalen Bewertungsverfahren sowie Beleihungswertverordnung (BelWertV) von

  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Wohn- und Geschäftshäusern aller Größenordnungen, von Einfamilienwohnhäusern bis zu Wohn- oder Bürokomplexen
  • Gewerbeobjekten und Spezialimmobilien, wie Hotelanlagen und andere Freizeitimmobilien, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Einkaufs- und Logistikzentren
  • unbebauten Grundstücken
  • Rechten und Belastungen, wie Erbbau- und Nutzungsrechten, Nießbrauch und Wohnrechten sowie Dienstbarkeiten oder gesetzlichen Beschränkungen des Grundeigentums

 

 

Büro Philippson&Hirtz-Bayer Neuenhöfer Allee 50 50935 Köln 
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